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OLG Oldenburg, 22.12.1983 - 2 Ws 542/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92 Der in § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB mit den Worten "aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist" umschriebene Grundsatz der Verfahrenseinheit ist nicht notwendigerweise mit dem Begriff einer förmlichen, nach den Regeln des Prozeßrechts durchgeführten Verbindung der in Betracht kommenden Verfahren gleichzusetzen, er ist vielmehr einer Auslegung zugänglich (…vgl. Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 11 und 15; Maatz MDR 1984, 712, 714 [OLG Oldenburg 22.12.1983 - 2 Ws 542/83], so wohl auch OLG Naumburg NStZ 1997, 129 [OLG Naumburg 02.09.1996 - 2 Ws 111/96]; a.A. Karl NStZ 1988, 170, 171).
- OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96 Dem Gedanken von Maatz im MDR 1984, 712 ff. [OLG Oldenburg 22.12.1983 - 2 Ws 542/83] ; NStZ 1985, 168 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] f sowie in Anmerkung zu OLG Düsseldorf in Strafverteidiger 1991, 266 (so auch schon OLG Frankfurt/M. MDR 1981, 69) folgend bedeutet das: Untersuchungshalt aus einem anderen als dem zur Verurteilung führenden Verfahren ist auch dann anzurechnen, wenn beide Verfahren hätten verbunden werden können oder wenn bei Unterstellung einer Verurteilung in beiden Verfahren eine Gesamtstrafenbildung möglich gewesen wäre.